1. Geltungsbereich und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Diese umfassen sämtliche Trainings und alle Vertragsabschüsse in diesem Zusammenhang.
1.2. Der Verein Y.E.S. (Youth Empowerment Source – des weiteren Veranstalterin genannt) stellt Dienstleistungen im Bereich Selbstbewusstseins-Training zur Verfügung. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind anwendbar für den Bezug jeglicher Dienstleistungen der Teilnehmerinnen, die auf irgendeine Weise (per Telefon, Email, Internet, Mobile usw.) von der Veranstalterin bezogen werden. Teilnehmerin ist jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen in Anspruch nimmt, welche von der Veranstalterin erbracht werden oder sich für den Bezug solcher Dienstleistungen bei der Veranstalterin angemeldet hat, die rückbestätigt wird. Mit der Nutzung eines oder mehrerer Dienste erklären sich die Eltern der Teilnehmerin unwiderruflich mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden. Spätestens mit der verbindlich rückbestätigten Anmeldung (nachweisbar im email-Ausgang der Veranstalterin) gelten diese Geschäftsbedingungen als rechtsverbindlich und von den Eltern der Teilnehmerin angenommen und akzeptiert.
1.3. Abänderungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und haben im Falle von abweichenden Sondervereinbarungen nur dann Wirksamkeit, wenn diese schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.
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2. Anmelde- und Rücktrittsbestimmungen
2.1. Eine Anmeldung ist nur gültig, wenn sie per Registrationsformular auf der Website der Veranstalterin getätigt worden ist. Geschwister müssen einzeln angemeldet werden. Die Online- Anmeldung ist verbindlich. Der Platz ist nach Erhalt der email-Kursbestätigung gesichert. Falls die Eltern nicht kurz nach der Anmeldung eine email-Bestätigung erhalten, sind sie gebeten, zuerst im Spamfilter nachzuschauen. Falls sie nicht fündig geworden sind: umgehend bei der Geschäftsleitung unter info@starke-maedchen.ch melden, damit die Anmeldebestätigung nachgesandt werden kann. Es ist ratsam, diese Adresse im Adressbuch zu speichern, um Spamfilter zu umgehen.
2.2. Die Kursgebühr ist auf das Konto von der Veranstalterin zu überweisen. Zur Einzahlung wird im Bestätigungsmail die IBAN-Nr. mitgeteilt. Es wird keine Rechnung verschickt.
2.3. Bei Abmeldung nach Ausgang der Anmeldebestätigung (nachweisbar im email-Postausgang der Geschäftsleitung) wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50, später als 14 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Kurskosten verrechnet. Bei Abmeldungen ab dem 7. Tag vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr fällig. Bei Abbruch des Trainings besteht keinerlei Anspruch auf Reduktion oder Rückzahlung. Briefliche Mahnungen werden mit Mahngebühren von mindestens CHF 30.00 pro Mahnung versehen.
2.4. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei Krankheit oder Unvorhersehbarem ein Training – auch kurzfristig – abzusagen. Die Teilnehmerinnen werden schnellstmöglich per Email oder SMS über einen Ausfall informiert, mit Ausnahme von nicht vorhersehbaren Ausfällen. Bei nicht Zustandekommen eines Trainings wird der geleistete Kursbeitrag vollständig zurückerstattet.
Die Veranstalterin haftet nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
– Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
– Auf höherer Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Veranstalterin trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
2.5. Für jedes Training wird eine minimale und eine maximale Teilnehmerinnenzahl festgelegt. Bei ungenügender Teilnehmerinnenzahl wird das Training in der Regel nicht durchgeführt und die Kurskosten rückerstattet. Bei kleinen Gruppen behält sich die Veranstalterin die Prüfung vor, ob der Kurs mit nur einer Kursleitung durchgeführt werden kann. Etwaige Ersatzansprüche von Teilnehmerinnen (z.B. Fahrtspesen, Kosten für Zeitausfall, usw.) werden nicht übernommen.
2.6. Sollte eine oder beide der Trainerinnen aus unvorhergesehenen Gründen verhindert sein, behält sich die Veranstalterin den Einsatz von gleichwertigen Trainerinnen vor.
2.7. Yoga durch Stärke ist ein laufendes Angebot. Die Zahlung erfolgt für ein Abo von 8 aufeinanderfolgenden Lektionen. Das Abo verlängert sich automatisch, wenn nicht bis spätestens am Montagabend vor dem letzten Training eine Abmeldung eintrifft. Erfolgt die Abmeldung später, fallen Annulierungskosten von Sfr. 50 an, sofern der Platz besetzt werden kann. Andernfalls sind die gesamten Kurskosten fällig. Die Ferien richten sich nach der Volksschule der Stadt Zürich. In den Ferien finden keine Yogalektionen statt. Lektionen, welche wegen Krankheit oder sonstigem Fernbleiben nicht besucht werden, können nicht zurückerstattet werden. Für Abwesenheit durch einen Unfall oder einen Auslandaufenthalt von mindestens 3 Schulwochen kann auf Antrag das Abo verlängert werden.
2.8. Das wöchentliche Training ist ein laufendes Angebot. Die Zahlung erfolgt für ein Abo von 8 aufeinanderfolgenden Lektionen. Das Abo verlängert sich automatisch, wenn nicht bis spätestens am Montagabend vor dem letzten Training eine Abmeldung eintrifft. Erfolgt die Abmeldung später, fallen Annulierungskosten von Sfr. 50 an, sofern der Platz besetzt werden kann. Andernfalls sind die gesamten Kurskosten fällig. Die Ferien richten sich nach der Schule des jeweiligen Ortes. In den Ferien finden keine Lektionen statt. Lektionen, welche wegen Krankheit oder sonstigem Fernbleiben nicht besucht werden, können nicht zurückerstattet werden. Für Abwesenheit durch einen Unfall oder einen Auslandaufenthalt von mindestens 3 Schulwochen kann auf Antrag das Abo verlängert werden.
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3. Versicherung & Haftung
3.1. Die Teilnehmerinnen, bzw. ihre Eltern, sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung (Haftpflicht- Kranken-und Unfallversicherung) verantwortlich. Für mutwillige Beschädigung haftet die Haftpflichtversicherung der Eltern. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Eine Annulationskostenversicherung bei Verhinderung, Unfall oder im Krankheitsfall wird empfohlen.
3.2. Die Nutzung der Kursräumlichkeiten und Angebote erfolgt für die Teilnehmerinnen auf eigene Gefahr. Es wird keinerlei Haftung für die von Teilnehmerinnen mitgebrachten Wertgegenständen übernommen.
3.3. In Bezug auf die Gelegenheit zur Teilnahme an allen Kursen der Veranstalterin, insbesondere beim Brettchen zerschlagen im Workshop „Zeig deine Kraft!“ sind der Verein Y.E.S. sowie auch die Trainerinnen von jeglichen Haftungs- und Schadensersatzansprüchen entlastet, die sich zu irgendeinem Zeitpunkt auf irgendeine Weise ergeben könnten.
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4. Teilnahmefähigkeit
4.1. Vorhandene psychische oder physische gesundheitliche Einschränkungen sind der Veranstalterin bei Anmeldung schriftlich mitzuteilen (Rubrik „Bemerkungen“ im Online-Anmeldeformular).
Sollte im Laufe des Trainings eine gesundheitliche Einschränkung eintreten, ist die Kursleitung umgehend zu informieren. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmerinnen abzulehnen, wenn die Veranstalterin oder Kursleitung der Ansicht ist, dass die gesundheitlichen oder psychischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Training nicht gegeben sind. Beim Y.E.S. STARKE MÄDCHEN Training handelt es sich nicht um ein therapeutisches Angebot.
Die Veranstalterin/Kursleitung übernimmt daher keine wie immer geartete Haftung, insbesondere keinerlei Haftung im Falle des Verschweigens allfälliger körperlicher oder seelischer Leiden, welche die Teilnahme am Training für nicht ratsam erscheinen lassen.
4.2 Die Y.E.S. Starke Mädchen-Trainings ersetzen keine Therapie und ärtzliche Behandlung.
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5. Fotos
5.1. Die Veranstalterin verwendet Fotos von eigenen Veranstaltungen auf ihrer Webseite, auf welchen Teilnehmerinnen zu erkennen sind. Sollte dies gegen den Willen einer Person geschehen sein, so kann er/sie die Veranstalterin anweisen, seine/ihr Kind auf dem Bild zu entfernen. Weitere und eigene Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sollten Eltern dagegen sein, dass Ihr Kind fotografiert wird, ist dies vor Kursbeginn der Geschäftsleitung von „Y.E.S. STARKE MÄDCHEN® “ schriftlich mitzuteilen.
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6. Urheberrecht
6.1. © www.starke-maedchen.ch / Y.E.S. STARKE MÄDCHEN® – Youth Empowerment Source
Alle Seiten/Beiträge auf www.starke-maedchen.ch und der Kursinhalte geniessen urheberrechtlichen Schutz. Eine Weiterverbreitung, Vervielfältigung oder Bearbeitung der Inhalte ist nicht zulässig, stellen einen Verstoss gegen das Urheberrecht dar, werden strafrechtlich verfolgt und verpflichten zum Schadenersatz.
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7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, gültiges Recht
7.1. Als Erfüllungsort sämtlicher Verpflichtungen wird der Sitz von Y.E.S. vereinbart. Erfüllungsort ist somit Zürich.
7.2. Es gilt Schweizer Recht; für allfällige Streitigkeiten wird die ausschliessliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes in Zürich im Rahmen deren jeweiliger Wertzuständigkeit vereinbart.
7.3. Sollten einzelne Teilbestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allfällig abzuschliessende individuelle Verträge nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen (Teil-) Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlicher Hinsicht möglichst genau erreicht wird.
7.4. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Y.E.S.® – im August 2016